Überarbeitete Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Partnerprogramm von Lacop Studio OG
Stand: 05.10.2025
Diese AGB wurden basierend auf aktuellen Best Practices für Partnerprogramme in Österreich überarbeitet, um maximale Rechtssicherheit zu gewährleisten. Sie berücksichtigen DSGVO-Anforderungen, Haftungsbeschränkungen und EU-Rechtsänderungen (z. B. zu Datenschutz und Wettbewerbsrecht). Die Änderungen machen den Vertrag “wasserdicht” durch klare Regelungen zu Datenschutz, Audit-Rechten, Freistellungen und Compliance-Prüfungen, ohne unnötige Komplexität hinzuzufügen.
1. Geltungsbereich und Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Teilnahme am Partnerprogramm der Lacop Studio OG, Herderstraße 40, 4600 Wels, Österreich (im Folgenden der “Betreiber”). Sie gelten für alle Partner des Partnerprogramms (nachfolgend “Partner” genannt) in der Europäischen Union. Mit der Anmeldung oder ersten Teilnahme am Partnerprogramm akzeptiert der Partner diese AGB und verpflichtet sich zu deren Einhaltung. Der Partner handelt im Rahmen des Partnerprogramms als selbständiger Vermittler; ein Arbeitsverhältnis, Handelsvertreter- oder Agenturverhältnis wird nicht begründet.
1a. Datenschutz und DSGVO-Konformität
Der Betreiber und der Partner verpflichten sich zur Einhaltung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG). Der Partner ist verantwortlich dafür, dass alle an den Betreiber weitergegebenen Daten (z. B. Lead-Kontaktdaten) nur mit ausdrücklicher, informierter und widerrufbarer Einwilligung der Betroffenen erfolgen. Der Partner handelt als eigenständiger Verantwortlicher im Sinne der DSGVO und stellt sicher, dass seine Werbemaßnahmen datenschutzkonform sind (z. B. keine unbefugten Datenverarbeitungen). Der Betreiber verarbeitet übermittelte Daten ausschließlich zum Zweck der Lead-Bearbeitung und informiert den Partner über seine Datenschutzerklärung (abrufbar unter https://lacopstudio.com/datenschutz). Bei Verstößen haftet der Partner für alle daraus resultierenden Schäden, Bußgelder oder Ansprüche und stellt den Betreiber frei. Der Partner hat keine Zugriffsrechte auf Kundendaten des Betreibers jenseits der Vermittlung. Detaillierte Informationen zur Datenverarbeitung finden sich in der separaten Datenschutzerklärung des Betreibers, die nicht Bestandteil dieser AGB ist, um eine unzulässige Koppelung zu vermeiden.
2. Teilnahmeberechtigung und Registrierung
Teilnahmeberechtigung: Das Partnerprogramm steht natürlichen Personen (Privatpersonen) und juristischen Personen (Unternehmen) ab 18 Jahren offen. Eine gewerbliche Tätigkeit des Partners ist empfohlen, aber nicht zwingend erforderlich. Der Partner muss jedoch rechtsfähig sein und alle erforderlichen Berechtigungen besitzen, um an einem solchen Programm teilzunehmen.
Geografischer Rahmen: Das Partnerprogramm richtet sich an Partner in allen Ländern der Europäischen Union (EU). Der Betreiber behält sich vor, Partner aus anderen Regionen abzulehnen, sofern dies rechtliche oder praktische Gründe erfordern.
Registrierung: Um am Partnerprogramm teilzunehmen und Provisionsansprüche geltend machen zu können, muss sich der Partner beim Betreiber anmelden bzw. vom Betreiber als Partner akzeptiert werden. Die Registrierung kann über die Website oder formlos (z. B. per E-Mail) erfolgen, soweit vom Betreiber angeboten. Der Betreiber prüft Anmeldungen auf Vollständigkeit und Plausibilität, einschließlich Nachweis der Teilnahmeberechtigung (z. B. durch Ausweisdokumente oder Firmenregisterauszug bei Unternehmen). Der Partner verpflichtet sich, bei Anmeldung wahrheitsgemäße Angaben zu machen; Falschangaben führen zur sofortigen Sperrung und Haftung für entstandene Schäden. Der Betreiber kann eine Anmeldung ohne Angabe von Gründen ablehnen.
Konto und Daten: Pro Partner (Person oder Firma) ist in der Regel nur ein Partnerkonto zulässig. Alle Angaben bei der Anmeldung müssen wahrheitsgemäß und vollständig sein; Änderungen (z. B. Kontakt- oder Bankdaten) sind dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen.
Ablehnung und Ausschluss: Der Betreiber behält sich das Recht vor, Partneranmeldungen zu prüfen und bei Verstößen gegen diese AGB oder aus wichtigem Grund Partner abzulehnen oder bereits aufgenommene Partner mit sofortiger Wirkung vom Programm auszuschließen (siehe auch Kündigung & Sperrung).
3. Vermittlung von Leads und Vertragsabschluss
Leads: Aufgabe des Partners ist es, Interessenten (potenzielle Kunden, “Leads”) für die Dienstleistungen des Betreibers zu empfehlen und an den Betreiber heranzuführen. Ein Lead kann beispielsweise durch eine persönliche Empfehlung, Weitergabe von Kontaktdaten oder Verwendung eines individuellen Empfehlungslinks entstehen.
Neukundenkriterium: Der Partner erhält nur für Neukunden eine Vergütung. Als Neukunde zählt eine von einem Partner empfohlene Person oder Organisation, die noch in keiner aktiven Geschäftsbeziehung zum Betreiber steht und die der Betreiber nicht bereits selbst als Interessenten kannte. Bereits bestehende Kunden oder dem Betreiber bereits bekannte Kontakte sind von der Provisionierung ausgeschlossen.
Zuweisung von Leads: Damit ein Lead dem Partner zugeordnet werden kann, muss der Partner den Betreiber rechtzeitig über den potenziellen Kunden informieren (z. B. via E-Mail oder über ein bereitgestelltes Formular) oder der vermittelte Kunde muss bei Erstkontakt eindeutig auf die Empfehlung des Partners hinweisen. Bei mehreren Partnern, die denselben Lead vermitteln, wird die Provision grundsätzlich demjenigen Partner zugesprochen, der den Lead zuerst nachweislich empfohlen hat. Der Betreiber führt eine Dokumentation über Lead-Zuweisungen (z. B. Zeitstempel der Meldung). Im Streitfall stellt der Betreiber dem Partner auf Anfrage eine anonymisierte Übersicht zur Verfügung, soweit datenschutzrechtlich zulässig. Der Partner hat keinen Anspruch auf Einsicht in vollständige Kundendaten. Der Betreiber entscheidet im Streitfall nach billigem Ermessen, welchem Partner der Lead zugeordnet wird.
Kein Abschlusszwang: Der Betreiber ist nicht verpflichtet, mit einem empfohlenen Lead einen Vertrag abzuschließen. Die Entscheidung, ob und zu welchen Konditionen ein Vertrag mit dem potenziellen Kunden zustande kommt, liegt allein beim Betreiber. Ein Provisionsanspruch des Partners entsteht nur, wenn der Betreiber mit dem von ihm vermittelten Lead tatsächlich einen Vertrag schließt (siehe Abschnitt 4). Kommt es nicht zum Vertragsabschluss, stehen dem Partner keine Vergütungs- oder Aufwendungsersatzansprüche zu.
Keinerlei Vertretungsmacht: Der Partner ist nicht berechtigt, im Namen des Betreibers Verträge abzuschließen oder Zusagen gegenüber Leads zu machen. Insbesondere darf der Partner keine verbindlichen Auskünfte über Preise, Leistungsumfänge oder Konditionen im Namen des Betreibers geben. Der Partner stellt lediglich den Kontakt her bzw. empfiehlt den Betreiber. Sämtliche Vertragsverhandlungen und der Vertragsabschluss mit dem Kunden erfolgen ausschließlich durch den Betreiber.
Kein Inkasso / Zahlungsfluss: Der Partner ist nicht berechtigt, Kundenzahlungen in Empfang zu nehmen oder weiterzuleiten. Zahlungen erfolgen ausschließlich auf Konten des Betreibers. Vom Partner gleichwohl vereinnahmte Beträge gelten als treuhänderisch für den Betreiber angenommen und sind unverzüglich an diesen weiterzuleiten; der Partner haftet für daraus entstehende Schäden. Bei Verstoß gegen diese Regel haftet der Partner für Steuer- und Abgabenfolgen sowie etwaige Strafverfahren.
4. Provisionsregelung und Auszahlung
Entstehen des Provisionsanspruchs: Der Partner erhält eine Provision für einen vermittelten Lead ausschließlich dann, wenn durch seine Vermittlung ein Vertrag zwischen dem empfohlenen Kunden und dem Betreiber rechtswirksam zustande kommt und der Kunde das vereinbarte Entgelt vollständig an den Betreiber bezahlt hat. Vor Unterzeichnung des Vertrags und vollständiger Bezahlung durch den Kunden besteht kein Provisionsanspruch.
Provisionshöhe: Die Höhe der Provision (Vergütung) für einen erfolgreichen Vertragsabschluss wird vom Betreiber festgelegt. Sofern nichts Abweichendes individuell vereinbart wird, orientiert sich die Provision an dem vermittelten Auftragswert (Netto-Gesamtwert des vom Kunden beauftragten Projekts, exklusive Umsatzsteuer). Genaue Prozentsätze oder Pauschalbeträge können in den Programmunterlagen, auf der Website des Partnerprogramms oder in einer individuellen Vereinbarung mitgeteilt werden. (Hinweis: Der Betreiber kann z. B. einen Prozentsatz des Netto-Auftragsvolumens als Provision definieren.)
Fälligkeit der Provision: Die Provision wird fällig, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind (Vertrag geschlossen und Kunde hat vollständig gezahlt). Befindet sich der Kunde auf Ratenzahlung, gilt die Provision erst als verdient, wenn alle Raten/der volle Betrag beim Betreiber eingegangen sind. Keine Provision wird gezahlt für Fälle, in denen der Kunde die Rechnung nicht begleicht, in Verzug gerät oder von seinem Vertrag zurücktritt bzw. diesen storniert. Bei stornierten, widerrufenen oder nicht bezahlten Geschäften entfällt die Provision bzw. bereits ausbezahlte Provisionen sind vom Partner zurückzuerstatten.
Auszahlung der Provision (7-Tage-Regel): Die Auszahlung fälliger Provisionen erfolgt innerhalb von 7 Kalendertagen nach vollständigem Zahlungseingang des vom Partner vermittelten Kunden beim Betreiber, vorausgesetzt alle Voraussetzungen des Provisionsanspruchs sind erfüllt und dem Betreiber liegen die für die Auszahlung notwendigen Informationen (z. B. Rechnungslegung, Bankverbindung) vor. Die Auszahlung erfolgt per Banküberweisung auf das vom Partner bekanntgegebene Konto; alternative Zahlungsmethoden können nach schriftlicher Zustimmung beider Seiten genutzt werden. Etwaige Überweisungs-/Transferkosten (z. B. außerhalb SEPA) trägt der Partner.
Steuern und Rechnungslegung: Alle Provisionen verstehen sich netto. Ist der Partner ein Unternehmer mit Sitz in Österreich, stellt er dem Betreiber eine Rechnung inkl. Umsatzsteuer (sofern umsatzsteuerpflichtig) über die Provision aus. Partner aus dem EU-Ausland haben ihre USt-IdNr. mitzuteilen; innergemeinschaftliche Provisionszahlungen erfolgen gegebenenfalls netto im Reverse-Charge-Verfahren. Privatpersonen (nicht umsatzsteuerpflichtige Partner) erhalten die Provision brutto, d. h. ohne separaten Steuerausweis. Der Partner ist selbst dafür verantwortlich, sämtliche steuerlichen und abgabenrechtlichen Pflichten im Zusammenhang mit den erhaltenen Provisionen zu erfüllen (siehe auch Pflichten des Partners).
Kosten und Gebühren: Die Provision wird in Euro (EUR) berechnet und ausgezahlt. Etwaige Bankgebühren oder Transferkosten (z. B. für Auslandsüberweisungen außerhalb des SEPA-Raums oder Währungsumrechnungen) gehen zu Lasten des Partners und können von der Auszahlung einbehalten werden. Eine Verzinsung von Provisionsansprüchen ist ausgeschlossen.
Kein Vorschuss: Der Partner hat keinen Anspruch auf Vorschüsse oder Abschlagszahlungen auf mögliche Provisionen. Provisionen werden ausschließlich für tatsächlich abgeschlossene und bezahlte Verträge gezahlt, wie oben beschrieben.
Nachträgliche Änderungen: Sollte der zwischen dem Betreiber und dem vermittelten Kunden geschlossene Vertrag einvernehmlich geändert werden (z. B. Reduzierung des Leistungsumfangs und des Preises) oder sollte es zu einer Rückabwicklung kommen (z. B. aufgrund einer Kulanzlösung, Anfechtung, etc.), wird die Provision entsprechend angepasst oder entfällt. Bereits gezahlte Provisionen müssen in solchen Fällen vom Partner zurückgezahlt werden, sofern der ursprüngliche Vermittlungserfolg letztlich nicht zum wirtschaftlichen Erfolg führt. Der Betreiber behält sich vor, Provisionen für bis zu 12 Monate nach Auszahlung zu prüfen und bei Nachweis von Verstößen (z. B. betrügerische Leads) zurückzufordern. Der Partner ist verpflichtet, Buchhaltungsunterlagen für 3 Jahre aufzubewahren.
4a. Umfang der provisionsfähigen Leistungen
Provisionsfähig sind ausschließlich Website-Aufträge des vom Partner vermittelten Kunden, die vom Betreiber im Rahmen der regulären Website-Pakete (z. B. „Website Starter“, „Business“ oder „Premium“) angeboten und abgeschlossen werden. Andere Leistungen des Betreibers – etwa Hosting, Wartung, Marketing, KI-Chatbots, Branding oder sonstige Zusatzservices – sind ausdrücklich **nicht provisionsfähig**, auch wenn sie im Zuge eines Websiteprojekts zusätzlich beauftragt werden. Wird ein Kunde ausschließlich für solche nicht provisionsfähigen Leistungen vermittelt, entsteht **kein Provisionsanspruch**. Kombinierte Aufträge werden nur hinsichtlich des Anteils des Website-Pakets berücksichtigt, den der Betreiber intern ausweist. Der Betreiber behält sich das Recht vor, die Liste provisionsfähiger Leistungen jederzeit anzupassen oder zu erweitern.4b. Vergütungsmodell und Downline-System
Hinweis: Die nachfolgenden Vergütungsregelungen gelten ausschließlich für provisionsfähige Website-Aufträge im Sinne von Abschnitt 4a. Andere Leistungen des Betreibers (z. B. Hosting, Wartung, Marketing, KI-Chatbots oder Zusatzservices) sind nicht provisionsfähig, auch wenn sie gemeinsam mit einem Website-Projekt beauftragt werden.
Grundvergütung (Fixprovision): Der Partner (Tier 1) erhält für jeden von ihm direkt vermittelten, vollständig bezahlten Website-Auftrag eines Neukunden eine Fixprovision in Höhe von 500 € netto. Maßgeblich ist der tatsächliche Zahlungseingang beim Betreiber sowie die Anerkennung des Leads gemäß Abschnitt 3.
Volumensteigerung: Ab einer monatlichen Vermittlungsmenge von mindestens fünf (5) erfolgreich abgeschlossenen Website-Projekten wird die Fixprovision für die betreffenden Abschlüsse rückwirkend auf 600 € netto pro vermitteltem Auftrag erhöht. Die Prüfung und Auszahlung der volumenabhängigen Anpassung erfolgt jeweils zum Monatsende.
VIP-Level (Leistungsbonus): Partner, die über einen Zeitraum von mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten konstant mindestens fünf (5) erfolgreiche Abschlüsse pro Monat erzielen, können vom Betreiber als „VIP-Partner“ eingestuft werden. Für VIP-Partner gilt eine erhöhte Provisionsspanne von 800 € – 1.000 € netto pro vermitteltem Auftrag, abhängig von Projektvolumen, Qualität der Leads und langfristiger Kooperation. Die Einstufung und konkrete Höhe innerhalb der Spanne erfolgen nach billigem Ermessen des Betreibers; ein Rechtsanspruch auf den VIP-Status besteht nicht.
Downline-/Upline-Vergütung (Empfehlung neuer Partner): Vermittelt ein bestehender Partner (Tier 2-Upline) einen neuen Partner (Tier 1-Downline), der anschließend eigenständig provisionsberechtigte Kundenabschlüsse erzielt, erhält die Upline zusätzlich eine Downline-Provision in Höhe von 100 € netto pro erfolgreichem Kundenabschluss der Downline. Voraussetzung ist, dass der neu geworbene Partner bei der Anmeldung oder in seinem Partnerprofil eindeutig der Upline zugeordnet ist. Eine mehrstufige (über 2 Ebenen hinausgehende) Vergütung findet nicht statt.
Keine Doppelvergütung: Für jeden vermittelten Kunden wird nur eine einmalige Fixprovision (Tier 1) sowie – sofern zutreffend – eine einmalige Downline-Provision (Tier 2) gezahlt. Mehrfache oder parallele Zuweisungen desselben Leads sind ausgeschlossen. Bei Unklarheiten entscheidet der Betreiber nach billigem Ermessen, welchem Partner die Vermittlung zugeordnet wird.
Steuern und Abgaben: Sämtliche Vergütungen verstehen sich netto. Der Partner ist selbst für die ordnungsgemäße Versteuerung der erhaltenen Provisionen verantwortlich (siehe Abschnitt 5). Die Auszahlung erfolgt ausschließlich auf ein vom Partner benanntes Bankkonto innerhalb des SEPA-Raums.
5. Pflichten des Partners
Seriöse Werbung: Der Partner verpflichtet sich, den Betreiber und dessen Leistungen wahrheitsgemäß, seriös und markenkonform zu empfehlen. Unzulässige oder schädliche Werbemethoden sind untersagt. Insbesondere ist es dem Partner nicht gestattet, irreführende Versprechungen gegenüber potenziellen Kunden zu machen, den Anschein zu erwecken, er handele im Auftrag des Betreibers, oder aggressive/spamartige Werbung zu betreiben. Alle Werbemaßnahmen des Partners müssen geltendem Recht und guten Sitten entsprechen. Der Betreiber behält sich vor, Partner-Werbung stichprobenartig zu auditieren (z. B. via Screenshots oder Links) und bei Verstößen zu sperren.
Einhaltung von Gesetzen: Der Partner ist verpflichtet, bei allen Aktivitäten im Rahmen des Partnerprogramms die anwendbaren Gesetze und Vorschriften einzuhalten. Dies umfasst insbesondere das Wettbewerbsrecht und die Pflicht zur Kennzeichnung von Werbung (z. B. muss der Partner, falls er öffentlich für Lacop Studio wirbt – etwa auf einer Website oder in sozialen Medien – eindeutig auf Werbung/Anzeige hinweisen). Ebenso sind das Datenschutzrecht (DSGVO) und Steuerrecht zu beachten. Der Partner trägt dafür Sorge, dass er z. B. nur solche Kontaktdaten von Leads an den Betreiber weitergibt, zu deren Weitergabe er berechtigt ist (etwa weil der potenzielle Kunde eingewilligt hat).
Keine unlauteren Methoden: Untersagt sind insbesondere Spam-E-Mails, kaltakquiseartige Massenanschreiben ohne Einwilligung, betrügerische Methoden, die Verwendung rechtswidriger oder anstößiger Inhalte sowie jegliche Form von Manipulation (z. B. fingierte Empfehlungen oder Selbstvermittlung zur Provisionserschleichung). Der Partner darf sich nicht selbst als Kunde vermitteln, um eine Provision zu erhalten (“Eigenbestellungen” oder Selbstaufträge sind ausgeschlossen). Verstöße hiergegen berechtigen den Betreiber zur sofortigen Sperrung des Partners und zur Verweigerung bzw. Rückforderung etwaiger Provisionen aus solchen Vorgängen.
Geheimhaltung: Sollte der Partner im Rahmen des Programms vertrauliche Informationen vom Betreiber erhalten (z. B. interne Preislisten, individuelle Konditionen, Kundendaten, die nicht öffentlich sind), sind diese Informationen vertraulich zu behandeln. Der Partner darf solche Informationen nicht an Dritte weitergeben oder außerhalb des Zweckes der Vermittlung verwenden.
Eigenverantwortlichkeit: Der Partner führt seine Vermittlungstätigkeit im Rahmen des Partnerprogramms eigenverantwortlich und selbständig aus. Er ist für die Einrichtung und den Betrieb seiner eigenen Webseiten, Social-Media-Kanäle oder sonstigen Vertriebswege selbst verantwortlich, falls er solche zur Empfehlung nutzt. Jegliche Ausgaben oder Aufwendungen des Partners (für Werbung, Akquise etc.) trägt der Partner selbst. Der Betreiber erstattet keine Kosten, die dem Partner im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit entstehen.
Steuerliche Pflichten: Wie bereits in Abschnitt 4 erwähnt, ist der Partner selbst dafür verantwortlich, die erhaltenen Provisionen ordnungsgemäß zu versteuern und etwaige sozialversicherungsrechtliche Abgaben zu leisten. Falls der Partner Unternehmer ist, hat er die entsprechenden Einnahmen in seiner Buchhaltung zu erfassen. Sollte dem Betreiber ein Schaden dadurch entstehen, dass der Partner steuerliche oder abgabenrechtliche Vorschriften verletzt (z. B. weil der Betreiber für nicht abgeführte Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge des Partners haftbar gemacht wird), stellt der Partner den Betreiber diesbezüglich vollständig frei (der Partner haftet dem Betreiber gegenüber für alle dadurch entstehenden Schäden).
Unterstützung und Compliance: Der Partner wird den Betreiber nach Kräften dabei unterstützen, erfolgreiche Vermittlungen zu erzielen, und sich an angemessene Vorgaben des Betreibers halten, die der Qualitätssicherung dienen. Der Betreiber kann dem Partner z. B. Marketing-Materialien oder Leitfäden zur Verfügung stellen – deren Verwendung oder Umsetzung wird vom Partner nach besten Wissen und Gewissen erfolgen. Der Partner wird Aufforderungen des Betreibers, bestimmte schädliche Werbemaßnahmen zu unterlassen, unverzüglich nachkommen.
5a. Auftreten, Marken- & Namensnutzung
Kein Auftreten „als Lacop Studio“: Der Partner darf sich weder als Lacop Studio OG noch als deren Vertreter/Beauftragter ausgeben. Er handelt ausschließlich als unabhängiger Empfehlungsgeber.
Kein Verkauf/Verhandeln im Namen des Betreibers: Der Partner ist nicht berechtigt, Angebote, Preiszusagen, Rabatte, Vertragsinhalte oder Fristen im Namen des Betreibers zu benennen, zu verhandeln oder zu bestätigen, noch Rechnungen zu stellen oder Zahlungen entgegenzunehmen. Alle Vertragsverhandlungen, Angebote, Preisstellungen, Auftragsbestätigungen, Rechnungen und Zahlungen erfolgen ausschließlich durch den Betreiber.
Kennzeichnungspflicht: Verwendet der Partner öffentlich Werbemittel (Website, Social Media, Ads etc.), hat er klar erkennbar darauf hinzuweisen, dass es sich um Werbung/Empfehlung eines unabhängigen Partners handelt und nicht um eine offizielle Kommunikation von Lacop Studio OG. Der Partner muss in allen Werbemaßnahmen (z. B. Social Media, E-Mails) klar und prominent kennzeichnen, dass es sich um eine bezahlte Empfehlung handelt (z. B. mit #Werbung oder #Affiliate). Verstöße gegen das UWG (Unlauterer Wettbewerb-Gesetz) oder DSGVO führen zur sofortigen Kündigung.
Marken-/Logo-Nutzung nur nach Freigabe: Logos, Namen, Domains, Bilder, Texte oder Design-Elemente des Betreibers dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung und ausschließlich markenkonform genutzt werden. Verboten sind insbesondere: a) Registrierung/Verwendung von Domains, Social-Handles oder Anzeigenkonten, die den Eindruck einer offiziellen Stelle von Lacop Studio erwecken, b) Buchen bezahlter Suchanzeigen (z. B. Google Ads) auf markenrechtlich geschützte Begriffe des Betreibers ohne schriftliche Erlaubnis, c) Einsatz von E-Mail-Adressen/Signaturen/Visitenkarten, die den Eindruck einer @lacopstudio-Adresse oder einer Anstellung/Beauftragung erwecken.
Unterlassung schädlicher Darstellungen: Irreführende, aggressive, wettbewerbswidrige oder rufschädigende Werbung ist untersagt. Auf erste Aufforderung des Betreibers sind beanstandete Inhalte unverzüglich zu entfernen.
Rechtsfolgen bei Verstößen: Bei Verstößen gegen diese Ziffer ist der Betreiber berechtigt, den Partner sofort zu sperren/fristlos zu kündigen, ausstehende Provisionen zurückzuhalten bzw. verfallen zu lassen und bereits ausbezahlte Provisionen zurückzufordern, soweit diese auf rechts- oder vertragswidrige Maßnahmen zurückzuführen sind. Weitergehende Schadenersatz- und Unterlassungsansprüche bleiben unberührt.
6. Laufzeit, Kündigung und Programmbeendigung
Vertragsdauer: Die Teilnahme am Partnerprogramm beginnt mit der Bestätigung der Anmeldung bzw. mit der ersten Vermittlungstätigkeit des Partners und läuft auf unbestimmte Zeit.
Kündigung durch den Partner: Der Partner kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist und ohne Angabe von Gründen seine Teilnahme am Partnerprogramm beenden. Hierzu reicht eine formlose Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail) an den Betreiber. Bereits bis zum Kündigungszeitpunkt entstandene Provisionsansprüche bleiben bestehen und werden gemäß den AGB abgewickelt.
Kündigung/Sperrung durch den Betreiber: Auch der Betreiber ist berechtigt, die Zusammenarbeit mit einem Partner jederzeit zu beenden. Eine ordentliche Kündigung durch den Betreiber kann ohne Angaben von Gründen mit einer Frist von 14 Tagen erfolgen (eine Mitteilung per E-Mail ist ausreichend). Bei schwerwiegenden Verstößen des Partners gegen diese AGB oder bei Missbrauch des Programms (z. B. Betrugsversuch, Schädigung des Rufs des Betreibers, gesetzeswidrige Handlungen) ist der Betreiber berechtigt, den Partner fristlos und mit sofortiger Wirkung vom Partnerprogramm auszuschließen (Sperrung) und etwaige noch nicht ausgezahlte Provisionen bis zur Klärung zurückzubehalten. In Fällen von eindeutigem Missbrauch oder Betrug werden ausstehende Provisionen nicht ausgezahlt und bereits gezahlte können vom Partner zurückgefordert werden.
Beendigung des Partnerprogramms: Der Betreiber behält sich das Recht vor, das Partnerprogramm jederzeit insgesamt einzustellen oder durch ein anderes Programm zu ersetzen. In einem solchen Fall wird der Betreiber die Partner nach Möglichkeit frühzeitig (z. B. per E-Mail oder durch Ankündigung auf der Website) informieren. Nach Einstellung des Programms können keine neuen Provisionen mehr erworben werden. Verträge, die bis zum Datum der Programmeinstellung bereits durch Partner vermittelt und abgeschlossen wurden, werden nach den bis dahin geltenden Regelungen vergütet. Ein weitergehender Ausgleich oder Schadenersatz wegen Einstellung des Programms ist ausgeschlossen.
Folgen der Beendigung: Im Falle einer Kündigung oder eines Ausschlusses endet die Berechtigung des Partners zur Teilnahme am Programm und zur Vermittlung unter diesen Bedingungen. Der Partner muss nach Beendigung jegliche Verwendung von Marken oder Werbematerialien des Betreibers einstellen und darf sich nicht mehr als “Partner von Lacop Studio” ausgeben. Für Verträge, die erst nach dem Beendigungsdatum mit vom Partner benannten Leads abgeschlossen werden, besteht keine Provisionspflicht mehr. (Ausgenommen sind ausdrücklich vom Betreiber anerkannte Altfälle, in denen z. B. bei Vertragsverhandlungen zum Zeitpunkt der Kündigung schon Einigkeit mit dem Kunden erzielt war – in solchen Fällen kann der Betreiber nach eigenem Ermessen eine freiwillige Provision zahlen.)
Kein Wiedereinstieg nach Sperrung: Wurde ein Partner wegen Verstoßes oder Missbrauchs vom Programm ausgeschlossen, ist es dem Partner untersagt, sich erneut anzumelden bzw. unter anderer Identität dem Partnerprogramm beizutreten, ohne ausdrückliche Genehmigung des Betreibers.
7. Haftung und Freistellung
Haftung des Betreibers: Der Betreiber haftet nicht für entgangene Gewinne oder Umsatzausfälle des Partners. Die Teilnahme am Partnerprogramm erfolgt für den Partner auf eigene Gefahr und Rechnung. Der Betreiber übernimmt keine Gewähr dafür, dass ein vermittelte Lead tatsächlich zu einem Vertrag oder Erfolg führt. Ebenso wenig haftet der Betreiber für Ausfälle der Technik, Verzögerungen bei der Auszahlung aufgrund von Banklaufzeiten oder für vom Partner verschuldete Probleme (z. B. falsch angegebene Kontodaten).
Beschränkung der Betreiberhaftung: Für Schäden, die nicht aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit resultieren, haftet der Betreiber gegenüber dem Partner nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Betreiber nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, sofern zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.
Haftung des Partners & Freistellung: Der Partner stellt den Betreiber von allen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Betreiber aufgrund eines schuldhaften Handelns oder Unterlassens des Partners im Zusammenhang mit dem Partnerprogramm geltend gemacht werden. Dies umfasst insbesondere Ansprüche wegen wettbewerbswidriger Werbung, Verstoß gegen Kennzeichnungspflichten, Verletzung von Datenschutzvorschriften (z. B. unbefugte Weitergabe von Kundendaten) oder sonstigen Rechtsverletzungen, die der Partner zu vertreten hat. Dies umfasst auch Ansprüche aus Datenschutzverletzungen, Bußgeldern der Aufsichtsbehörden (z. B. Datenschutzbehörde) und Rufschäden. Der Partner verpflichtet sich, den Betreiber unverzüglich über drohende Ansprüche zu informieren und bei der Abwehr zu kooperieren. Sollte der Betreiber aufgrund eines solchen Vorfalls von Dritten (einschließlich staatlicher Stellen) in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich der Partner, den Betreiber vollumfänglich schad- und klaglos zu halten und alle daraus entstehenden Kosten (inkl. angemessener Rechtsverteidigungskosten, Geldbußen etc.) zu übernehmen.
Eigenverantwortlichkeit: Der Partner bestätigt, dass er im Rahmen des Partnerprogramms eigenverantwortlich handelt. Der Betreiber übernimmt keine Haftung für das Verhalten des Partners. Insbesondere ist der Partner kein Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfe des Betreibers.
Hinweis: Die Partner sind keine Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzes, soweit sie das Partnerprogramm in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit nutzen. Sollten im Einzelfall doch Verbraucherschutzvorschriften Anwendung finden, bleiben diese unberührt, soweit sie nicht vertraglich abbedungen werden dürfen.
8. Änderungen der AGB
Der Betreiber ist berechtigt, diese Partnerprogramm-AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen, sofern dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist (z. B. bei Gesetzesänderungen, Erweiterung des Partnerprogramms, Änderung der Marktlage). Über wesentliche Änderungen wird der Betreiber die Partner rechtzeitig informieren – in der Regel durch Hinweis per E-Mail an die vom Partner hinterlegte Adresse oder durch einen gut sichtbaren Hinweis auf der Partnerprogramm-Website. Widerspricht der Partner den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Benachrichtigung (in Textform, z. B. per E-Mail), gelten die Änderungen als akzeptiert. Der Betreiber wird in der Änderungsmitteilung auf die Bedeutung des Schweigens besonders hinweisen. Widerspricht ein Partner fristgerecht, kann der Betreiber ihn vom Partnerprogramm ausschließen; bis dahin ggf. aufgelaufene Ansprüche bleiben nach den bisherigen Bedingungen bestehen. Die fortgesetzte Teilnahme am Partnerprogramm nach Inkrafttreten der neuen AGB ohne Widerspruch gilt als Zustimmung zu den Änderungen.
9. Schlussbestimmungen
Anwendbares Recht: Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen. Bei Verträgen mit Verbrauchern innerhalb der EU kann unabhängig von der Rechtswahl auch das Recht am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Verbrauchers zur Anwendung kommen, sofern es sich um zwingende verbraucherschützende Bestimmungen handelt.
Gerichtsstand: Sofern der Partner Unternehmer im Sinne des Unternehmensgesetzbuches (UGB) ist, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Partnerprogramm der Sitz des Betreibers vereinbart (zuständiges Gericht: Wels, Österreich). Ist der Partner Verbraucher, gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
Streitbeilegung: Vor gerichtlichen Schritten streben die Parteien eine einvernehmliche Lösung an, z. B. durch Mediation. Kosten einer Mediation teilen sich die Parteien gleichmäßig.
Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine angemessene Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.
Schriftform und Abreden: Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB (mit Ausnahme von Abschnitt 8 bezüglich einseitiger Änderungen) sowie individuelle Abweichungen bedürfen der Schriftform oder ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den Betreiber. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
Kontakt und Impressum: Betreiber des Partnerprogramms ist Lacop Studio OG, Herderstraße 40, 4600 Wels, Österreich. E-Mail: office@lacopstudio.com. Weitere Informationen zum Unternehmen (Impressum, Datenschutz) sind auf der Website des Betreibers einsehbar.